Bauernmarkt 21

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Das Wohn- und Geschäftshaus am Bauernmarkt 21 wurde 1910 von Anton Hein geplant und als Bestandteil eines vierteiligen Ensembles errichtet. 1972 wurde die Innere Stadt als Schutzzone deklariert, sie gelangte 2001 auf die UNESCO Welterbeliste. Damit war das Gebäude am Bauernmarkt zwar nicht denkmalgeschützt, aber es galt: „Die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes [ist] zu gewährleisten“. 2002 wurde das Gebäude von einer Investorenfirma gekauft. Trotz großen öffentlichen Protests gegen das Verfallen lassen und nach langen Gerichtsprozessen, zogen die letzten gewerblichen Mieter:innen 2017 aus und das Gebäude wurde nur wenige Wochen später abgetragen. Entgegen anfänglichen Planungen für eine baldige Neubebauung, ist die Baulücke inmitten der Wiener Innenstadt auch 2024 weiterhin vorhanden. Eine Zukunft ist ungewiss.
Der Abriss des Gebäudes geschah nicht von jetzt auf gleich, oder auf Wienerisch: „Es hat a bissl gedauert!“. Beteiligt daran war die Mieterin des Gewerbes im Erdgeschoss, die ihren Standort nicht einfach aufgeben wollte. Nach der Übernahme des Gebäudes durch die Firma Lenikus GmbH entspinnt sich ein Rechtsstreit über die Betriebskosten des Gebäudes. Demnach versucht der Eigentümer der letzten Mieterin, nachdem alle anderen Parteien das Haus verlassen haben, die Kosten des gesamten Gebäudes in Rechnung zu stellen, wogegen sie sich wehrt. Anfänglich scheint sich mit dem Eigentumswechsel nicht viel zu ändern, doch dann ziehen die ersten Mieter:innen aus und das Gebäude wird vernachlässigt. Der Fahrstuhl wird demontiert, Wartungsarbeiten werden nicht durchgeführt, und zusehends schwindet der Glanz des Gebäudes dahin. Zum Kaufzeitpunkt 2002 wurde dem Gebäude eine weitere Standzeit von 80 Jahren attestiert, dann aber hat die Firma Lenikus ein eigenes Gutachten erstellen lassen, das dem Gebäude schwere technische Mängel attestiert. Damit wird eine Abrissgenehmigung beantragt, die Baupolizei lehnt den Antrag nach einer Begehung vor Ort jedoch ab. Klar ist, der Erhaltungspflicht wurde nicht nachgekommen. Fraglich bleibt, wieso die Baupolizei und verantwortliche Stellen in der Stadtverwaltung die Firma Lenikus nicht in Rechenschaft gezogen haben. Möglicherweise durch fehlende rechtliche Mittel oder etwa, weil der damalige Vorsitzende des Bauausschusses der Stadt Wien in der Jury zum Wettbewerb für einen Neubau saß?  
Nach Jahren des Verfalls erhält der Eigentümer 2012 die Abrissgenehmigung, was erst durch Nachfrage einer Zeitung an die Öffentlichkeit gelangt und zu vermehrten Artikeln und Kommentaren führt. Anrainer:innen, Denkmalschützer:innen und Architekt:innen weisen auf die Besonderheit des Ensembles und die Schutzzone hin und plädieren für den Erhalt bzw. deren Einhaltung. Doch es hilft alles nichts, nach ein paar Jahren weiteren Rechtsstreits wird das Gebäude 2017 von der Firma Mayer & Co GmbH dem Erdboden gleichgemacht – ein Abbruch, der 15 Jahre gedauert hat.
„Der Abriss findet mitten in einer Schutzzone statt, noch dazu im Unesco-Weltkulturerbe, und das unter der Wahrnehmung der Öffentlichkeit“
- Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz Wiener Zeitung, 27.02.2017